Parlamentarische Befassung: Bundestag beschließt 29 Millionen für Ausbaustrecke

Am 27. Mai 2020 hat sich der Deutsche Bundestag mit der Ausbaustrecke (ABS) Hanau–Gelnhausen befasst. Der Bundestag hat der Finanzierung der übergesetzlichen Kernforderungen der Region zugestimmt. 29 Millionen Euro wurden zugesagt.

Die Inhalte der sogenannten parlamentarischen Befassung mit dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Hanau und Gelnhausen wurden im intensiven Dialog mit der Region erarbeitet. Das Dialogforum hat herausgestellt, wie wichtig der Bevölkerung ein umfassender Lärmschutz und der barrierefreie Ausbau ist. Das gilt für alle Verkehrsstationen zwischen Hanau und Gelnhausen.

Der ursprünglich für die parlamentarische Befassung ermittelte Betrag von 53,8 Millionen Euro hat sich verändert. Durch die Aktualisierung der Planungen wurde die Kostenschätzung für gestalterische Elemente um 4,8 Millionen Euro gesenkt. Die endgültige Gestaltung der Lärmschutzwände kann erst festgelegt werden, wenn die technischen und städtebaulichen Anforderungen vorliegen.

Bereits jetzt steht fest, dass der Lärmschutz an der gesamten Ausbaustrecke nach den einheitlichen neusten Kriterien der Lärmvorsorge ausgelegt werden wird.

Insgesamt wurden 29 Millionen Euro für übergesetzliche Maßnahmen zwischen Hanau und Gelnhausen zugesagt. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf.

Art

Förderung
in Millionen €

Einheitlicher Lärmschutz
auf der Gesamtstrecke

5,0

städtebauliche Gestaltung Lärmschutz
(gedeckelte 50-prozentige Förderung)

5,0

Videoüberwachung an den Stationen

1,4

barrierefreier Ausbau der Stationen

15,8

Verbreiterung der Bahnsteige auf 3 m

1,8
Summe 29,0

Das Plenarprotokoll und die zugehörigen Drucksachen finden Sie hier:

zur Seite des Bundesverkehrsausschusses

 

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