Wegeführung am Bahnhof Gelnhausen - Freigabe der Fußgängerbrücke

Im Zuge des viergleisigen Ausbaus zwischen Hanau und Gelnhausen arbeitet die Deutsche Bahn an der umfangreichen Modernisierung und dem barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Gelnhausen. Hierzu zählt beispielsweise die Errichtung einer neuen, breiteren Personenunterführung mit beidseitigen Rampen, die derzeit als große Baugrube erkennbar ist. Für die weiteren Arbeiten wird aktuell die Sperrung eines Teilabschnitts der bestehenden Personenunterführung notwendig. Ersatzweise wurde Anfang Oktober bereits eine provisorische Fußgängerbrücke eingebaut, die während der weiteren Baumaßnahme die Verbindung zwischen Bahnhofgebäudeseite und Mittelbahnsteig sicherstellt.

Die provisorische Fußgängerbrücke verbindet nun Bahnhofgebäudeseite und Mittelbahnsteig.
Die provisorische Fußgängerbrücke im Betrieb. Quelle: DB InfraGO AG

Die Fußgängerbrücke wird im Laufe des Mittwochs, 15. Januar 2025 für die Nutzung freigegeben.
Fahrgäste werden gebeten, die Aushänge und Beschilderung zur geänderten Wegeführung am Bahnhof Gelnhausen zu beachten.

Nach der Öffnung der Brücke wird der oben beschriebene nördliche Abschnitt der bestehenden Unterführung geschlossen. Der restliche südliche Abschnitt der Unterführung zwischen Mittelbahnsteig und Südseite (Linsengericht, Park & Ride-Parkplatz) bleibt zunächst geöffnet.

Wem es nicht möglich ist, die Fußgängerbrücke von der Bahnhofgebäudeseite in Richtung Mittelbahnsteig zu nutzen, hat weiterhin die Möglichkeit, die Personenunterführung von der Südseite aus (Linsengericht, P&R-Parkplatz) als Verbindung zum Mittelbahnsteig zu nutzen.

Alternativ bietet rund 300 Meter östlich des Bahnhofs die bestehende Personenunterführung an der Altenhaßlauer Straße eine barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer zwischen Gelnhausen und Linsengericht. Die Unterführung befindet sich etwa 4 Gehminuten vom Bahnhof entfernt.

Die Fahrgäste werden gebeten, sich auf die Nutzung der Fußgängerbrücke bis zur Fertigstellung der neuen Personenunterführung einzustellen. Für die weiteren Baumaßnahmen, die von Norden nach Süden voranschreiten, wird perspektivisch auch die Sperrung des südlichen Unterführungsabschnitts notwendig. Für diese Bauphase wird ebenfalls eine Fußgängerbrücke die Verbindung zwischen Mittelbahnsteig und der Südseite ersatzweise gewährleisten. Die nun bereits errichtete Fußgängerbrücke wird für diesen Zweck in Richtung Süden verlängert.

Die Deutsche Bahn ist bemüht, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten. Trotz allem lassen sich baubedingte Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bahnhofsbetrieb nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf www.hanau-wuerzburg-fulda.de. Für Rückfragen stehen wir zudem per E-Mail über h-wf@deutschebahn.com zur Verfügung.

Die provisorische Fußgängerbrücke verbindet nun Bahnhofgebäudeseite und Mittelbahnsteig.
Die provisorische Fußgängerbrücke nach dem Einbau im Oktober 2024. Quelle: DB INfraGO AG

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