Bürgerbeteiligung
Die Bürger:innen miteinbeziehen
Die Bürgerbeteiligung hat öffentliche und nicht-öffentliche Teile.
Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung bereitet die Bahn die Antragsunterlagen für die behördlichen Verfahren vor.
Teil der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist auch ein Dialogforum, bei dem regionale Interessengruppen, Bürgerinitiativen, Kommunen, Landkreise und Behörden die Planungen begleiten. In Arbeitsgruppen werden komplexe Themenbereiche gesondert betrachtet und diskutiert.
Öffentliche Info-Termine
Dialogforum
Arbeitsgruppen
In öffentlichen Info-Terminen informiert die Bahn über das Projekt.
Im Dialogforum begleiten regionale Interessengruppen, Bürgerinitiativen, Kommunen, Landkreise und Behörden die Planungen. Präsentationen und Protokolle der nicht-öffentlichen Sitzungen werden im Internet veröffentlicht. Klicken Sie dazu auf die verlinkten Termine.
In Arbeitsgruppen vertieft das Dialogforum einzelne Themen.
Die behördlichen Verfahren umfassen Raumordnung, parlamentarische Befassung und Planfeststellung.
Raumordnungsverfahren
Parlamentarische Befassung
Planfeststellungsverfahren, Planänderung
Im Raumordnungsverfahren prüfen Landesbehörden die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Hierzu werden die Varianten bezüglich ihrer Auswirkung auf die Belange der Umwelt und der Ziele der Raumordnung bewertet. Anschließend werden die Fachbehörden gebeten, eine Stellungnahme zur Raumordnungsunterlage der Bahn zu verfassen. Im Falle der NBS Gelnhausen–Fulda wurde auch der Öffentlichkeit ermöglicht, Stellung zu nehmen. Die Landesbehörden erörtern die Stellungnahmen mit den Einwendenden und der Deutschen Bahn, bevor eine Landesplanerische Stellungnahme erstellt wird. Beim Ausbau bestehender Strecken ist kein Raumordnungsverfahren nötig.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) unterrichtet den Deutschen Bundestag in einer frühen Planungsphase (nach Abschluss der Vorplanung) über den aktuellen Projektstand. Das sorgt für mehr Transparenz bei den politischen Entscheidern. Die Bahn bereitet für das BMDV umfangreiche Unterlagen vor, die eine Beschreibung der Planung, Zeit- und Kostenpläne sowie die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt enthalten. Kommunen haben zudem die Möglichkeit, Kernforderungen zu formulieren, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Das Parlament entscheidet anschließend im Rahmen der Bundestagsbefassung über die Finanzierung dieser individuellen Forderungen. Entscheidend ist dabei, dass die Variante wirtschaftlich bleiben muss und die Projektziele erfüllt werden.
Mit der Planfeststellung erteilt das Eisenbahn-Bundesamt die Baugenehmigung. Erst wenn die Planfeststellung vorliegt, darf die Bahn den Neubau oder den Ausbau der Bahnstrecke umsetzen.
Dazu legen die Behörden die Antragsunterlagen der Bahn öffentlich aus. Die Öffentlichkeit reicht Stellungnahmen ein. Die Landesbehörden erörtern die Stellungnahmen mit den Einwendenden und der Bahn.
Bei bestehenden Planfeststellungen kann die Bahn eine Planänderung beantragen.