Mit der Planfeststellung erteilt das Eisenbahn-Bundesamt die Baugenehmigung. Erst wenn die Planfeststellung vorliegt, darf die Bahn den Neubau oder den Ausbau der Bahnstrecke umsetzen.
Dazu legen die Behörden die Antragsunterlagen der Bahn öffentlich aus. Die Öffentlichkeit reicht Stellungnahmen ein. Die Landesbehörden erörtern die Stellungnahmen mit den Einwendenden und der Bahn.
Bei bestehenden Planfeststellungen kann die Bahn eine Planänderung beantragen.